In den vier Haftanstalten Mecklenburg-Vorpommerns laufen die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar an. Rund 700 Gefangene sind stimmberechtigt, wie Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) mitteilte.
Wahlkampfveranstaltungen werde es in den Justizvollzugsanstalten (JVA) allerdings nicht geben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zur Neutralität verpflichtet.
Bei vergangenen Wahlen betrug die Wahlbeteiligung in den MV-Justizvollzugsanstalten Schätzungen des Ministeriums zufolge etwa 15 bis 20 Prozent. Das ist deutlich weniger als in der Bevölkerung insgesamt. Bei der Bundestagswahl 2021 machten 76,4 Prozent aller Wahlberechtigten in Deutschland von ihrem Stimmrecht Gebrauch. In Mecklenburg-Vorpommern lag die Beteiligung bei 71,1 Prozent.
Briefwahl ist die Regel
Im geschlossenen Justizvollzug ist laut Bernhardt nur die Briefwahl möglich. „Die Unterlagen müssen von den Gefangenen entsprechend ihrer Wahlbenachrichtigung angefordert werden“, erklärte sie. Wohnsitzlose Gefangene könnten sich ins Wählerregister der Gemeinde, in der die JVA liegt, eingetragen lassen. Die JVA-Bediensteten stünden bereit, wenn jemand dabei Hilfe benötige.
Die Stimmabgabe müssen die Gefangenen dann aber allein erledigen. „Der Wahlgrundsatz der geheimen Wahl wird natürlich beachtet“, versicherte die Ministerin. Die Inhaftierten müssten den Stimmzettel allein ausfüllen, ihn unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
Die Justizministerin zeigte sich sicher, dass vom Wahlrecht im Vollzug Gebrauch gemacht wird: „Immerhin liegt die Ausgestaltung des gerade erlebten Justizvollzugsalltags auch im politisch-demokratischen Gestaltungsspektrum“, erklärte sie. Überdies solle allen Gefangenen nach der Haftentlassung ermöglicht werden, sich in eine demokratische und tolerante Gesellschaft wiedereinzugliedern. „Diese Voraussetzungen werden durch freie Wahlen geschaffen.“