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BSW gegen mehr Militärausgaben: Bundesrat könnte Milliardenpakete noch blockieren

Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hat angekündigt, dass die Länder Thüringen und Brandenburg im Bundesrat nicht der Lockerung der Schuldenbremse für die Bundeswehr zustimmen werden. An beiden Landesregierungen ist die Partei beteiligt. „Da wir die Änderung zu den Militärausgaben ablehnen, werden die Länder sich mindestens enthalten“, sagte die BSW-Chefin dem „Stern“.

Für die Änderung des Grundgesetzes ist auch eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat erforderlich. Die Länder, in denen CDU, SPD und Grüne in unterschiedlichen Varianten regieren, kommen zusammen auf 41 der 69 Stimmen – das sind fünf weniger als nötig. In allen anderen Ländern sind FDP, BSW, Linke oder Freie Wähler beteiligt, die aus unterschiedlichen Gründen die von Union und SPD geplanten Verfassungsänderungen mindestens teilweise ablehnen.

Der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, hat der Union etwa eine Wählertäuschung bei der Bundestagswahl vorgeworfen. CDU und CSU hätten im Wahlkampf auf der Schuldenbremse beharrt, nun werde wenige Tage nach der Wahl quasi als erste Amtshandlung „die Schuldenbremse pulverisiert“, sagte Aiwanger bei der Aschermittwochs-Veranstaltung seiner Partei in Deggendorf. „Das ist die Glaubwürdigkeit eines Heiratsschwindlers“, meinte er. Aiwanger und seine Freien Wähler regieren mit der CSU gemeinsam in Bayern.

Bericht: Termin steht schon fest

Für das geplante Sondervermögen für Investitionen signalisierte Wagenknecht dagegen eine mögliche Zustimmung in der Länderkammer. „Die Investitionen schauen wir uns an“, sagte sie. „Wenn es ausschließlich zivile Investitionen sind, können wir zustimmen“, sagte sie dem „Stern“.

Am Donnerstag kommender Woche soll der noch amtierende Bundestag einem Medienbericht zufolge über das von Union und SPD vereinbarte Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur beraten. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Parlamentskreise berichtet, ist die Debatte über die dafür nötigen Grundgesetzänderungen für den 13. März geplant. Demnach soll darüber am 17. März nach zweiter und dritter Lesung abgestimmt werden.

Dazwischen sollen demnach am 14. März die Grundgesetzänderungen in den zuständigen Ausschüssen beraten werden. Am Freitag, 21. März, könnte der Bundesrat zustimmen – noch bevor sich der neu gewählte Bundestag am 25. März konstituiert.

Union und SPD hatten sich am Dienstag in ihren Sondierungsgesprächen für eine neue Regierung darauf verständigt, Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenbremse auszunehmen. Zudem wurde ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen vereinbart, das über zehn Jahre Investitionen in die Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen finanzieren soll.

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