Die Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bundestagswahl werden in Mecklenburg-Vorpommern zusammen ab dem 4. September versandt.
Wer per Brief wählen möchte, muss dies bei der Gemeindewahlbehörde beantragen, wie Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke am Montag in Schwerin mitteilte. Dies sei schriftlich oder mündlich – allerdings nicht telefonisch – möglich.
Ein Vordruck befinde sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 4. September zugestellt werde. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde abzuholen oder an Ort und Stelle schon vor dem 26. September per Brief zu wählen.
Beneicke riet allen, die eine Briefwahl ausüben möchten, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen und ihren Wahlbrief umgehend abzusenden oder abzugeben, damit er bei der Stimmauswertung berücksichtigt werden kann. Die Wahlbriefe müssten spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
Die Briefwahl erfreut sich wachsender Beliebtheit, vor allem in den großen Städten. Bei der Landtagswahl 2016 hatten 20 Prozent der Wähler in MV davon Gebrauch gemacht, wie aus einer Statistik der Landeswahlleitung hervorgeht. Bei der Wahl im Jahr 2011 waren es 15,5 Prozent und noch einmal fünf Jahre davor 12,1 Prozent Briefwähler gewesen. Am höchsten war 2016 der Anteil der Briefwähler in Rostock mit 23,3 und Schwerin mit 22,6 Prozent, am geringsten im Landkreis Nordwestmecklenburg mit 16,1 Prozent.