Sonntag, 24.November 2024 | 21:19

Bittere Zeiten für Abonnenten: So können DAZN-Kunden auf saftige Preiserhöhungen reagieren

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Beim Sport-Streamingdienst DAZN rollt nicht nur der Ball, sondern auch der Rubel. Schließlich möchten all jene, die kein Fußballspiel am Bildschirm verpassen wollen, nicht in die Röhre schauen. Der Anbieter hatte zuletzt die Preise für Kunden deutlich erhöht. Das darf aber nur mit Zustimmung der Kunden passieren. Die Stiftung Warentest mutmaßt: Viele DAZN-Abonnenten zahlen deshalb zu viel.

So berichtet Warentest, dass, wer über den Dienst Fußball-Bundes­liga sehen möchte, dafür „DAZN Unlimited“ für 45 Euro pro Monat oder 420 Euro im Jahr benötigt. Für Neukunden ist das von Rechts wegen kein Problem. Für Bestands­kunden allerdings sind einseitige Preiserhöhungen rechts­widrig. Nur mit Zustimmung der Kunden darf das Unternehmen die Preise demnach erhöhen.

Bereits im August 2022 wurden die Abo-Preise von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat erhöht. Bei Einmalzahlung stiegen die Kosten von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr, womit sich die jährlichen Mehrkosten für das Abo schon damals auf bis zu 180 Euro erhöhten. Das Unternehmen verschickte entsprechende Nach­richten an seine Abonnenten, wonach die neuen Preise schon seit 1. August 2022 zu zahlen sein sollten. Bei Kunden mit vorausbezahltem Jahres­abo sollte die Gebühren­erhöhung nach Ablauf des Jahres in Kraft treten, wie die Tester berichten.

Das Schreiben zur Preiserhöhung klang laut Warentest aber nicht so, als wollte das Unternehmen eine Zustimmung einholen. Da hieß es: „Um dir weiterhin den besten Sport anbieten zu können, passen wir den Preis deiner Jahres­mitgliedschaft an“, möglicherweise holt und holte DAZN trotzdem eine ausdrück­liche Zustimmung ein. Das Unternehmen könnte vor Anzeige von Streams aber eine entsprechende Aufforderung anzeigen beziehungsweise angezeigt haben. Wer hier auf Zustimmung klickt oder klickte, muss auch zahlen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die saftige Preiserhöhung bei Bestandskunden nicht nur ärgerlich und teuer, sondern auch rechtswidrig und ohne Zustimmung der Kunden auch unzulässig. Ob DAZN von seinen Kunden eine Zustimmung für die Preis­erhöhung einholte oder sich vorbehielt, die Preise mit Blick auf eine Vertrags­klausel einseitig zu erhöhen, steht nach wie vor nicht fest.

Der VZBV hat deshalb eine Musterklage erhoben. Sobald das Verfahren beim Bundesjustizamt registriert ist, können Betroffene ihre Rechte anmelden. Das geht schnell und leicht und sichert das Recht auf Erstattung rechtswidriger Zahlungen. Den meisten Kunden dürften Stand Ende April 2024 demnach schon 315 Euro zustehen.

Zwar behielt sich DAZN in den Nutzungs­bedingungen einseitige Preis­erhöhungen vor, wenn sich die Kosten zum Beispiel für den Erwerb von Sendelizenzen verändern. Diese Regelung ist aber unwirk­sam, urteilte das Landgericht München I (Urteil vom 25. Mai 2023, Az.:12 O 6740/22, noch nicht rechts­kräftig) auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundes­verband (VZBV) hin. Insgesamt sind demnach zwölf Klauseln in den Bedingungen unwirk­sam.

Stimmen Kunden der Preis­erhöhung grundsätzlich nicht zu, dürfte diese laut der Tester aber unwirk­sam sein. Und solange Kunden nicht zustimmen, müssen sie den neuen Preis nicht bezahlen. Allerdings laufen sie dann Gefahr, dass der Anbieter ihnen daraufhin kündigt. Bis dahin darf der Dienst aber weiter zum alten Preis genutzt werden. Sollte DAZN die Nutzung von der Zustimmung zum neuen Preis abhängig machen, wäre auch das aus Sicht der Verbraucherschützer rechts­widrig.

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