Das Interesse an einem Antrag für einen Cannabis-Anbauverein hält sich in Mecklenburg-Vorpommern bislang in Grenzen. Bis Freitag lag ein formloser Antrag eines Anbauvereins vor, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Bearbeitung von Anträgen ist im Nordosten laut Ministerium Aufgabe des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Lallf).
Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben trat zum 1. Juli eine zweite Stufe bei der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland in Kraft. Seitdem können nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.
Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen eine Erlaubnis beantragen, gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.