Menschen können in Deutschland künftig schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Eine entsprechende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschloss der Bundestag in Berlin in namentlicher Abstimmung. Unter den 639 abgegebenen Stimmen waren 382 Ja-Stimmen und 234 Nein-Stimmen, bei 23 Enthaltungen.
Bei der Abstimmung in zweiter Lesung hatten zuvor die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP für die Neuerungen gestimmt und CDU/CSU und AfD dagegen. Die fraktionslosen Abgeordneten, von denen die meisten der Linken oder dem Bündnis Sahra Wagenknecht angehören, enthielten sich.
Damit werden Einbürgerungen schon nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich, bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren – das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt – bisher war das erst nach acht Jahren der Fall.
Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bisher auch schon, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten. Es gibt auch Verschärfungen. So werden Ausnahmen von der Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, auf bestimmte Fälle begrenzt.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass – etwas mehr als 12 Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. In Deutschland liegt die Einbürgerungsrate aktuell bei 1,1 Prozent, deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt von 2,0 Prozent. Ein bedeutsamer Grund dafür ist laut Innenministerium, dass Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Staaten bisher verlangt, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm von der Unionsfraktion lehnte eine generelle Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften ab. Für Menschen aus befreundeten Staaten, wie etwa aus der Europäischen Union, den USA oder auch Israel, könne es „selbstverständlich“ doppelte Staatsbürgerschaften geben. Aber dies dürfe nicht generell der Fall sein.
Kritisch sieht er die Vergabe an Menschen aus Staaten, wo ausländische Konflikte nach Deutschland hineingetragen werden könnten. „Sie, die Ampel, machen die ganze Welt über einen Kamm scheren. Und das tut unserem Land nicht gut, sondern wird die Konflikte in unserem Land weiter anheizen“, sagte Throm im Bundestag. Er warf der Koalition aus SPD, Grünen und der Ampel vor, sich mit dem Gesetz neue Wähler genieren zu wollen. Auch die AfD-Fraktion hatte sich in der Debatte ablehnend zu dem Vorhaben geäußert.