Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den Investor der Yachthafen-Residenz Hohe Düne in Rostock, Per Harald Lökkevik, vom Vorwurf des Subventionsbetrugs in Millionenhöhe aufgehoben.
In dem Urteil von Donnerstag kritisierte der 1. Strafsenat des BGH in Karlsruhe, dass das Landgericht Schwerin Ende 2020 in seiner Entscheidung keine ausreichenden Feststellungen getroffen habe, um den Tatbestand des Subventionsbetrugs bei der Beantragung von Fördermitteln zu prüfen. Der BGH verwies den Fall zur Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Schwerin zurück.
Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte dem norwegischen Unternehmer Lökkevik vorgeworfen, den 100-Millionen-Hotel-Komplex Hohe Düne Anfang der 2000er Jahre illegal in zwei Unternehmen aufgeteilt zu haben. Kleinere Projekte bedurften nicht der subventionsrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission, und für zwei kleine Projekte konnte er auf mehr Zuschüsse hoffen als für ein großes. Als Gesamtkosten waren laut BGH knapp 100 Millionen Euro veranschlagt, an Subventionen flossen rund 47,5 Millionen Euro. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft waren dies rund 13 Millionen Euro zu viel.
Das Landgericht Rostock hatte Lökkevik 2015 vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen. Der von der Staatsanwaltschaft angerufene Bundesgerichtshof verwarf das Urteil 2017 und ordnete einen neuen Prozess an. Doch auch das Landgericht Schwerin sprach Lökkevik Ende 2020 frei, woraufhin die Staatsanwaltschaft erneut Widerspruch einlegte.