Montag, 25.November 2024 | 04:38

Bezahlkarte: Ausschreibung soll im Februar starten

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Die Landesregierung treibt die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und -bewerber voran. Im Februar soll die Umsetzung eines entsprechenden Systems ausgeschrieben werden, wie das Schweriner Innenministerium am Donnerstag mitteilte. Ziel sei eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern, erklärte Innenminister Christian Pegel (SPD). „Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden.“

Derzeit rechne man damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. „Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs, das sogenannte Taschengeld, solle künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden. Die Höhe des Betrags hänge zum einen von der Wohnsituation und vom Alter des Asylbewerbers ab und vom gesetzlichen Leistungssatz. „Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärte der Minister.

Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßigen Bargeldauszahlungen ersetzt werden. Sie soll zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland sollen aber nicht möglich sein. Es soll aber die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags möglich sein.

Die Einführung einer Bezahlkarte war auch vielfach gefordert worden, um die nach Ansicht der Befürworter bestehenden Anreize zur Einwanderung zu reduzieren, etwa indem die Möglichkeit wegfalle, Geld in andere Regionen zu überweisen.

Im November hatte die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte vereinbart. Die Länder sollen bis zum Ende Januar in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren. Pegel erklärte: „Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

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