Wegen schweren Betrugs in 68 Fällen hat das Landgericht Schwerin einen Landwirt aus Vorpommern zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Die Strafkammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 40-Jährige zwischen 2011 und 2013 etwa 6800 konventionell aufgezogene Schweine als Bio-Schweine verkaufte. Nach Angaben des Gerichts entstand den Aufkäufern ein potenzieller Schaden von 864.000 Euro. Es ordnete an, das Geld aus dem Vermögen des Vaters des Angeklagten zu Gunsten der Staatskasse einzuziehen. Die Betrügereien waren über das Konto des Vaters abgewickelt worden, dem auch der Bio-Betrieb gehörte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt, der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen.
Der Angeklagte hatte gestanden, für den Betrug verantwortlich zu sein. Weil das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sei, habe er konventionell gemästete Schweine aufgekauft und in manchen Fällen noch am selben Tag als Bio-Schweine veräußert. Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass der zertifizierte Bio-Betrieb nur selten kontrolliert wurde und die Aufkäufer Verdacht hätten schöpfen können, weil zum Beispiel die Ohrmarken der Tiere nicht aus dem Betrieb des Angeklagten stammten.
Die Schadenssumme ergab sich laut Gericht aus der Differenz der Verkaufserlöse und der viel geringeren Summe, die der Angeklagte mit konventionellen Schweinen hätte erzielen können. Einen reellen Schaden hatten die Aufkäufer allerdings nicht. Sie verkauften die Schweine als Bio-Ware weiter. Am Ende seien vor allem die Endverbraucher geschädigt worden, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einem ähnlichen Fall war im April ein Landwirt aus dem Kreis Ludwigslust-Parchim vom Landgericht Schwerin zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.