Dienstag, 26.November 2024 | 09:55

Bessere Betreuung in Kitas: MV senkt Fachkraft-Kind-Quote

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Nach jahrelanger Kritik an der Größe der Kita-Gruppen soll in Mecklenburg-Vorpommern das Betreuungsverhältnis in den Kindertagesstätten leicht verbessert werden.

Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin mitteilte, wird das Fachkraft-Kind-Verhältnis in den Gruppen mit Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr von 1 zu 15 auf 1 zu 14 verringert. Die dazu erforderliche Gesetzesänderung werde nun den beteiligten Gewerkschaften und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Voraussichtlich im Dezember solle das geänderte Gesetz im Landtag in Erster Lesung behandelt werden.

Ziel sei, dass die Neuregelung von September 2024 an wirksam wird. Nach Ansicht Oldenburgs verbessern sich damit die Betreuungsangebote und zugleich auch die Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher. Die Kosten für das zusätzliche Personal bezifferte die Ministerin für die vier Monate im Jahr 2024 mit 3,7 Millionen und für das gesamte Jahr 2025 mit 11,2 Millionen Euro.

Oldenburg zeigte sich zuversichtlich, die benötigten Fachkräfte zu finden. „Wir bilden seit Jahren im Land Erzieherinnen und Erzieher über Bedarf aus“, sagte sie. So zählten die öffentlichen und privaten Schulen über alle drei Ausbildungsjahre hinweg etwa 3500 Berufsschüler. Für die Kitas benötigt würden etwa 300 bis 400 neue Kräfte pro Jahr. Entlastung würden zudem weitere Änderungen im Kita-Gesetz bringen. So sollen bislang als Helfer eingesetzte Sozialassistentinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung aufgewertet und in Randzeiten auch als Betreuer eingesetzt werden können.

Nach Angaben der Ministerin besuchen in Mecklenburg-Vorpommern 95,6 Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren eine Kita. Mit dieser Quote sei das Land bundesweit Spitzenreiter. Damit verbunden ist jedoch ein hoher Personalbedarf. In Vergleichsstudien landete Mecklenburg-Vorpommern beim Betreuungsschlüssel immer weit hinten. Allerdings verfüge das Land über einen hohen Anteil speziell ausgebildeter Fachkräfte in den Kitas, hieß es dazu aus dem Ministerium.

Wie bisher schon bei Kita-Erzieherinnen gefordert, soll im neuen Gesetz auch geregelt werden, dass Tagesmütter und -väter für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit reagiert das Ministerium auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin. Das Gericht hatte im November 2022 der Klage einer Frau stattgegeben, der wegen Bezugs zur rechten Szene vom Landkreis Ludwigslust-Parchim die Berufserlaubnis verweigert worden war. Als Grund für das Urteil führten die Richter das Fehlen einer gesetzlichen Vorschrift an, die von Kindertagespflegepersonen eine „dem Grundgesetz förderliche Arbeit“ verlange.

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