Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) hat Forderungen nach Auflösung der Klimaschutz-Stiftung MV durch ihr Ministerium zurückgewiesen.
Die Stiftung wird maßgeblich mit Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert. „Die rechtlichen Voraussetzungen des Paragrafen 87 BGB zur Aufhebung liegen aktuell aus Sicht der Stiftungsaufsicht nicht vor“, sagte die Ministerin am Donnerstag im Landtag in Schwerin. Sie reagierte damit auf einen Antrag der Grünen.
Die Oppositionsfraktion dringt darin auf mehr Tempo bei der Anfang März vom Parlament beschlossenen Stiftungsauflösung. Sie fordert vom Justizministerium in dessen Funktion als Stiftungsaufsicht, die Stiftung aufzuheben, weil sie das Gemeinwohl gefährde.
Bernhardt argumentierte, dass die Stiftungsaufsicht gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) einer Stiftung nur dann eine andere Zweckbestimmung geben oder diese aufheben könne, wenn die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden oder das Allgemeinwohl gefährdet ist. Der Stiftungszweck bestehe laut Satzung in der Förderung von Projekten des Klima- und Naturschutzes. „Ich kann rechtlich nur feststellen: Dieser Zweck verstößt nicht gegen Rechtsnormen und gefährdet nicht das Gemeinwohl“, betonte Bernhardt. Ihr Ministerium dürfe nur diese rechtliche Würdigung vornehmen und keine politische Würdigung.
Der Landtag hatte als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine vor fünf Wochen die Landesregierung mit breiter Mehrheit aufgefordert, auf eine Auflösung der Stiftung hinzuwirken. Die 20 Millionen Euro, die Nord Stream 2 in die Stiftung eingebracht hatte, sollen für humanitäre Zwecke in der Ukraine eingesetzt werden. Über die rechtliche Umsetzung wird gestritten.