Die Wahlbenachrichtigungskarten für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar werden in Mecklenburg-Vorpommern in diesen Tagen gedruckt und oft noch in dieser Woche an die Wahlberechtigten verschickt. Alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sollten bis zum 2. Februar eine in ihrem Briefkasten haben, wenn sie in Deutschland leben. In Mecklenburg-Vorpommern rechnet die Landeswahlleitung mit rund 1,3 Millionen Stimmberechtigten.
Ende dieser Woche geht der Versand der Benachrichtigungskarten im Nordosten im großen Stil los, wie eine Umfrage der Deutsche Presse-Agentur in Rathäusern ergab. Die Städte Schwerin, Wismar und Greifswald planen zum Beispiel so. Auch die Stadt Stralsund teilte mit: „Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Stralsunder Wählerinnen und Wähler sind gerade im Druck und werden direkt im Anschluss versandt, voraussichtlich noch bis Ende dieser Woche.“
Weniger Zeit als sonst für Briefwähler
In Rostock gehen die Wahlbenachrichtigungen ab 21. Januar in die Zustellung durch die Deutsche Post, wie ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns größter Stadt sagte. Aus Neubrandenburg hieß es: „Die Wahlbenachrichtigungskarten werden Mitte bis Ende der fünften Kalenderwoche versandt.“ Das wäre der 29. Januar bis 1. Februar.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann, wer das möchte, Briefwahl beantragen. Außerdem steht auf der Benachrichtigung, welchem Wahllokal der Wähler für die Bundestagswahl zugeordnet ist. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommt, sollte sich an seine Gemeinde wenden, empfahl Landeswahlleiter Christian Boden.
Briefwahlunterlagen werden Anfang Februar verschickt
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl ist der Zeitraum diesmal knapp. Dennoch kann es etwas dauern, bis Briefwähler ihren Stimmzettel in der Post haben. Die Landeshauptstadt Schwerin kündigte an, die Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar hinauszuschicken. Grund sind die Fristen, die eingehalten werden müssen, wie eine Stadtsprecherin erklärte. Noch bis zum 20. Januar könnten Wahlvorschläge eingereicht werden, anschließend müssten diese bestätigt und die Stimmzettel gedruckt werden.
Briefwähler haben dann etwa zwei Wochen Zeit, ihr Kreuzchen zu machen und ihren Stimmzettel zurückzuschicken, in der Gemeinde abzugeben oder in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Bis zum 23. Februar müssen die Unterlagen bei der Gemeinde sein. Am Abend des Wahlsonntags werden auch die per Brief eingegangenen Stimmzettel ausgezählt. Was später eingeht, kann nicht berücksichtigt werden.