Kurz vor dem am Dienstag geplanten Kabinettsbeschluss zur neuen Düngeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern haben Bauervertreter auf Änderungen gedrungen.
„Eine ganze Reihe von Betrieben hat erst nach der Herbstaussaat erfahren, dass sie in „roten Gebieten“ wirtschaften“, erklärte Toni Reincke von der Initiative Land schafft Verbindung in einer Mitteilung am Montag. Durch die Düngebeschränkungen könne nicht der übliche Ertrag erzielt werden, was wiederum wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben kann. Für diese Betriebe müsse es Dünge-Sonderregelungen bis zur nächsten Ernte geben. Bauernverbandspräsident Detlef Kurreck verlangte, dass Landwirte generell von Düngebeschränkungen ausgenommen werden, wenn sie „anhand von Bilanzsalden, Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation sowie Stoffstrombilanz belegen“, dass sie gewässerschonend wirtschaften. Außerdem sollte das Land schon am Dienstag festschreiben, dass die jetzigen Einschränkungen schon bis Mitte 2021 nochmals überprüft würden. Nach dem 30. Juni 2021 sollten nur hydrogeologisch repräsentative Messstellen in ausreichender Anzahl für die Ausweisung der „roten Gebiete“ genutzt werden.
Im Nordosten wurden auf 13 Prozent Agrarflächen zu hohe Nitratwerte im Grundwasser festgestellt – die „roten Gebiete“. Dort sollen Bauern weniger düngen, als die Pflanze braucht. Bauern bezweifeln bei einem Teil der Messstellen, dass zu hohe Nährstoffeinträge nur auf ihre Nutzung zurückgehen und kritisieren unterschiedliche Methoden der Umweltbehörden. Ähnlich hoch ist der Anteil mit 14,5 Prozent der Agrarfläche in Sachsen. In Thüringen seien 6,4 Prozent, in Sachsen-Anhalt etwa 6 Prozent und in Brandenburg lediglich 1,8 Prozent der Agrarflächen als „rote Gebiete“ ausgewiesen.