Im Verfahren um möglicherweise ungerecht zugeschnittene Landtags-Untersuchungsausschüsse will das Landesverfassungsgericht in Greifswald am Donnerstag seine Entscheidung verkünden.
Geklagt hatte die CDU-Fraktion, weil sie die Beschränkung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) zu den Universitätskliniken und zur Klimaschutzstiftung auf jeweils 9 statt 13 Mitglieder für ungerecht hält. Dadurch komme die CDU jeweils nur auf einen statt zwei Sitze. Das Gericht hatte sich in der mündlichen Verhandlung den Klagen gegenüber skeptisch gezeigt.
Die beiden Untersuchungsausschüsse sollen dem Verdacht des Missmanagements und der Verschwendung von Steuermitteln im Zusammenhang mit den Universitätskliniken beziehungsweise den Hintergründen der umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 auf den Grund gehen.