Im Verfahren um vermeintlich ungerecht zugeschnittene Landtags-Untersuchungsausschüsse hat sich das Landesverfassungsgericht Klagen der CDU-Landtagsfraktion gegenüber skeptisch gezeigt.
Es gebe gewisse Leitplanken, was die Festlegung der Größe von Untersuchungsausschüssen angehe, sagte am Donnerstag Gerichts-Präsidentin Monika Köster-Flachsmeyer. Nur wenn sich Entscheidungen außerhalb dieser Leitplanken bewegten, könne das Gericht eingreifen.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte zweimal geklagt, weil sie die Beschränkung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) zu den Universitätskliniken und zur Klimaschutzstiftung auf jeweils 9 statt 13 Mitglieder für ungerecht hält. Dadurch komme die CDU jeweils nur auf einen statt zwei Sitze. Laut Gesetz muss die Sitzverteilung möglichst die Mehrheitsverhältnissen im Landtag widerspiegeln.
Dass es keine komplette Spiegelbildlichkeit geben könne, ergebe sich schon aus dem Ausschussprinzip, sagte Köster-Flachsmeyer. Auch der Grundsatz, nach dem mindestens ein Mitglied jeder Fraktion beteiligt werden muss, weiche schon von der Spiegelbildlichkeit ab. Sie halte die Argumentation des Landtags für nachvollziehbar. Dieser hatte argumentiert, mit kleineren Ausschüssen die Arbeitsbelastung für die Parlamentarier senken zu wollen. Köster-Flachsmeyer wies darauf hin, dass allein die Fachausschüsse insgesamt schon mehr Sitze hätten, als es Parlamentarier gebe.
Die CDU hatte argumentiert, dass in Untersuchungsausschüssen mit 13 Mitgliedern – wie von CDU, FDP und Grünen beantragt – die Spiegelbildlichkeit stärker gegeben sei. Außerdem sagte das CDU-Landtagsmitglied Sebastian Ehlers, die Mehrbelastung durch 13- statt 9-köpfige Untersuchungsausschüsse gefährde noch nicht die Arbeitsfähigkeit des Parlaments.
Der von der Opposition initiierte Untersuchungsausschuss zu den beiden Universitätskliniken in Rostock und Greifswald soll dem Verdacht des Missmanagements und der Verschwendung von Steuermitteln nachgehen. Der Ausschuss zur umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern soll die Hintergründe der Stiftung erhellen. Sie steht im Zusammenhang mit der ebenfalls umstrittenen deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2, die zwar fertiggestellt wurde, aber nie in Betrieb ging.
SPD und Linke hatten mit Änderungsanträgen die Größe auf neun Mitglieder beschränkt. Köster-Flachsmeyer sieht dadurch nach eigener Aussage keine eklatante Abweichung von der Spiegelbildlichkeit. Ein Urteil soll am 23. Februar verkündet werden.