Das Landgericht Schwerin befasst sich am Dienstag mit einem Eilantrag der Transparenz-Plattform „Frag den Staat“, die damit weitergehende Auskünfte über das Wirken der Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern erzwingen will.
Vor allem zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der mit 20 Millionen Euro aus Russland ausgestatteten Stiftung habe sich die Plattform bei ihren Recherchen nicht ausreichend informiert gefühlt, sagte am Montag ein Sprecher des Gerichts. Eine Entscheidung in der Sache werde in der Verhandlung am Dienstag voraussichtlich noch nicht verkündet.
Früheren Berichten zufolge waren insbesondere Fragen zur Finanzierung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und zu Besitz und Wirken eines Schiffes offen geblieben. Weder Landesregierung noch Stiftung hätten dazu Auskunft erteilt, hieß es. Die Klägerin beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Die Gründung der Stiftung war Anfang 2021 vom Landtag einhellig beschlossen worden. Sie stand allerdings von Anfang an in der Kritik, weil sie neben dem gemeinwohlorientierten Wirken für den Klimaschutz auch einen wirtschaftlichen Teil umfasste. Dieser sollte dabei helfen, die Gasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von US-Sanktionen fertigzustellen. Wie dies geschehen ist, darüber erteilt der Vorstand keine Auskunft und auch in dem jetzt vorgelegten ersten Jahresbericht gibt es dazu keinerlei Informationen.
Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf die russische Invasion beschloss der Landtag zudem die Auflösung der Stiftung. Allerdings wird rechtlich noch darum gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage – wie vom Landtag befürwortet – für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann.