Im Kampf gegen das geplante Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) hat die Gemeinde Binz mit einem weiteren Gutachten nachgelegt.
Die Wismarer Professorin für Wasserbau und Hydromechanik, Bärbel Koppe, bemängelt in der am Dienstag veröffentlichten Arbeit die Ausbaupläne für den Hafen Mukran. Die vorgelegten Antragsunterlagen wiesen „signifikante und auch durch Planüberarbeitung nicht heilbare Mängel auf“, so ihr Urteil.
Bereits im Juli war ein im Auftrag der Gemeinde von Koppe erstelltes Gutachten veröffentlicht worden, das die Pläne für die Offshore-Anschlussleitung bemängelte.
Das jüngste Gutachten moniert, dass sich die eingereichten Antragsunterlagen teils auf ältere und nicht die aktuell geplanten Baumaßnahmen bezögen. Auch die Standsicherheit des Uferbauwerks an einem Liegeplatz sieht Koppe nicht gewährleistet für den Fall, dass der Hafen wie geplant ausgebaggert wird. Zudem seien weniger Ankünfte von LNG-Tankern veranschlagt als auf Basis des geplanten Umschlagsvolumens notwendig. Auch kollidiere die eigentlich freizuhaltende Sicherheitszone mit dem restlichen Hafenbetrieb. Der geplante Ausbau würde den restlichen Schiffsverkehr gefährden beziehungsweise unmöglich machen. Von Mukran, das sich im Norden Rügens befindet, verkehrt unter anderem eine Fähre nach Schweden.
Vom zuständigen Hafenbetreiber hieß es am Dienstag: „Wir lesen mit Interesse die Pressemitteilung der Gemeinde Binz und prüfen deren Inhalt.“ Das zuständige Schweriner Wirtschaftsministerium teilte auf Anfrage zu den aufgeworfenen Fragen mit, diese würden im Rahmen des angelaufenen Genehmigungsverfahrens geprüft.
Die Bundesregierung will im Hafen Mukran LNG anlanden und dazu dort zwei spezielle Terminalschiffe stationieren. Die benachbarte Gemeinde Binz geht seit Monaten gegen die Pläne vor. Sie sieht den für die Insel wichtigen Tourismus und die Umwelt bedroht.
In einem ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Bericht des „Spiegel“ kritisiert der Binzer Bürgermeister Karsten Schneider das Tempo bei der Sichtung der Antragsunterlagen und eine seiner Meinung nach bestehenden Vorfestlegung, was die Genehmigung angeht.
Das Ministerium verwehrte sich gegen eine Vorwegnahme und erklärte, vor der Versendung zur Beteiligung Beteiligter und Betroffener bedürfe es nur einer kursorischen Prüfung hinsichtlich formeller Vollständigkeit. Es gehe noch nicht vertiefend um den Inhalt. Die Genehmigung ergehe „nach Auswertung aller Stellungnahmen und einer umfassenden rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit des Vorhabens“.