Laut Corona-Verordnung müssen Dauercamper aus anderen Bundesländern bis kommenden Samstag Mecklenburg-Vorpommern verlassen haben.
Aber auch Dauercamper mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sind von der Verordnung betroffen. „Sie dürfen tagsüber auf den Campingplatz, Übernachten ist verboten“, sagte der Sprecher des Campingverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Gerd Scharmberg, am Mittwoch. „Wenn ich mich den ganzen Tag dort aufhalten darf, zum Schlafen aber nach Hause fahren muss – das ist doch paradox.“
Ein Sprecher der Wirtschaftsministeriums bestätigte die umstrittene Regelung: Eine Person, die aus einem anderen Bundesland kommt und einen Dauercampingplatz hat, darf ab dem 24. April nicht mehr im Land sein. „Die Person, die in MV einen Wohnsitz hat und daneben auch über einen Dauercampingplatz verfügt, darf sich auf seinem Platz aufhalten. Da jedoch die Beherbergung auf dem Campingplatz untersagt ist, dürfte diese Person dort nicht mehr übernachten.“
Der Geschäftsführer des Campingplatzes Graal-Müritz, Oliver Behrens, bezeichnete die Regelung als „völlig unverständlich“. Schon die Tatsache, dass Dauercamper aus anderen Ländern sich nicht auf dem Platz aufhalten dürfen und abreisen müssen, werde von den Betroffenen nicht verstanden. Die Menschen aus der sicheren Umgebung eines Campingplatzes in eine große und enge Stadt zurückzuschicken, werde von denen als „totaler Irrsinn“ bezeichnet. „Das sorgt für großen Unmut“, sagte Behrens.