Ab Freitag haben Veranstalter in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, ein 2G-Modell zu nutzen.
Laut den Kabinettsbeschlüssen von Dienstag dürfen bei einer Veranstaltung, zu der nur Geimpfte und Genesene (2G) Zugang haben, Corona-Hygienemaßnahmen wie Abstand, Maskenpflicht und Kontaktverfolgung wegfallen. Ebenfalls beschlossen wurde, dass nicht vollständig Geimpfte im Quarantänefall ab dem 1. November keinen Anspruch mehr auf Lohnersatzleistungen haben. Während die Arbeitgeber das 2G-Optionsmodell am Mittwoch einhellig begrüßten, waren sich Gaststätten- und Tourismusverband bei den Lohnersatzleistungen uneinig. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) übte hingegen Kritik an beiden Entscheidungen.
Mit Blick auf das 2G-Optionsmodell sieht die NGG die Gefahr einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Der Gesetzgeber habe sich gegen eine Impfpflicht entschieden, „diese Entscheidung darf nicht in Form eines Wahlmodells in die Hände der Arbeitgeber weitergereicht und damit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden“, hieß es am Mittwoch von einer Sprecherin. Dies sei keine klare Linie und verlagere die Verantwortung in eine ohnehin bereits von der Pandemie stark betroffene Branche. Die Streichung der Lohnersatzleistungen für ungeimpfte Beschäftigte im Quarantänefall sei hingegen nicht im Einklang mit dem Freiwilligkeitsprinzip. „Überzeugung ist besser als Zwang“, teilte die NGG mit. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht das so: Die GdP MV sei gegen eine Spaltung der Gesellschaft und gegen eine Diskriminierung von Ungeimpften, betonte GdP-Landeschef Christian Schumacher.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Nordosten übte ebenfalls Kritik an der Streichung beim Lohnersatz für Ungeimpfte – der Verband sieht die Vertrauensbeziehung zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber beeinträchtigt. Um die Neuregelung praktisch umzusetzen, müsse ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter unter Umständen fragen, ob diese geimpft sind, erklärte Dehoga-MV-Präsident Lars Schwarz. Aber dazu sei der Arbeitgeber nicht berechtigt. Aus Sicht der Dehoga ist die Regelung daher nicht zu Ende gedacht und bringt Spannungen in die Betriebe.
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern kann die Entscheidung hingegen nachvollziehen. „Die Tendenz ist eigentlich richtig“, sagte der Geschäftsführer des Tourismusverbands, Tobias Woitendorf, am Mittwoch. Er könne die Maßnahme in der Gesamtkostenrechnung nachvollziehen. Aufgrund der unterschiedlichen Genauigkeit verschiedener Corona-Tests sei durch Testen nicht immer die gleiche Sicherheit zu erreichen wie durch eine Impfung.
Bei der Beurteilung des 2G-Optionsmodells waren sich die Arbeitgeber-Vertreter hingegen weitgehend einig: Die Regelung sei deutlich praktikabler als in anderen Bundesländern, so Schwarz. Der Verband habe beim 2G-Modell besonders auf Ausnahmeregeln für Kinder, Menschen, die sich aus bestimmten Gründen nicht impfen lassen können, und ungeimpfte Mitarbeiter gedrungen: Für diese Gruppen gelten unterschiedlich strenge Testvorgaben. Ein weiterer Knackpunkt sei die Entkoppelung von den Regelungen zur Corona-Ampel gewesen. Schwarz geht demzufolge davon aus, dass zum jetzigen Stand auch dann Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen möglich sein werden, wenn in einer Region aufgrund der Corona-Ampel strengere Beschränkungen erlassen wurden. Der Dehoga-Präsident glaubt dennoch, dass nur maximal ein Drittel der Branche die 2G-Option nutzen werden.
Auch Tobias Woitendorf vom Tourismusverband sieht das 2G-Wahlmodell positiv, es sei vor allem für Anbieter von Freizeitveranstaltungen eine Option. Er verwies hierbei auf eine Umfrage unter den Verbandsmitgliedern, wonach jeder zweite Beherbergungsbetrieb auch weiterhin Getesteten offen stehen will (3G). In der Hotellerie könne man so die Nachfrage am besten bewältigen, sagte Woitendorf. Doch auch die Mitarbeitersituation sei ein Entscheidungskriterium: Ihm zufolge dürfen Betriebe, die sich für das 2G-Modell entscheiden, ihre Kapazitäten wieder voll auslasten, hierfür fehle an einigen Stellen das Personal.