Zur Bewältigung der Corona-Krise darf in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Februar in bestimmten Bereichen auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden.
„Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs und Medizinprodukten soll gesichert sein“, teilte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) am Samstag in Rostock mit. In der inzwischen dritten Ausnahmebewilligung wird den Arbeitnehmern das Verpacken, Liefern, Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Medizinprodukten, Medikamenten und weiteren apothekenüblichen Artikeln erlaubt. Bereits im Frühjahr und zum zweiten Mal am 12. November hatte das Landesamt Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligt.
Die letzte Allgemeinverfügung war am 18. Januar ausgelaufen. Der Erlass einer erneuten Allgemeinverfügung sei erforderlich, da das aktuelle Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus in Deutschland weiterhin überaus dynamisch sei. Auch in Mecklenburg-Vorpommern seien die Ansteckungen weiterhin auf einem hohen Stand. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in MV bei 84.