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Antrag auf Eilentscheidung: AfD-Abgeordneter klagt gegen Sondersitzungen

Der AfD-Abgeordnete Christian Wirth hat nach eigenen Angaben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zu verhindern. In den beiden Sitzungen sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung.

Wirth erklärte in einer Mitteilung, das Bundesverfassungsgericht müsse die Frage klären, was ein alter Bundestag zwischen der Bundestagswahl und der Konstituierung des neuen Bundestags noch beschließen dürfe. Er habe eine Organklage mit Antrag auf eine Eilentscheidung gestellt, so Wirth. Vier weitere AfD-Abgeordnete trügen dies mit. Laut der von Wirth veröffentlichten Klageschrift sehen sich die Kläger in ihren Abgeordnetenrechten verletzt.

Hingegen hatte die AfD-Fraktion Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf dem Weg eines anwaltlichen Schreibens am Freitag aufgefordert, die zwei geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags abzusagen. Die Fraktion setzte Bas dazu eine Frist bis Montag und will dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen.

SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen zur Bildung einer möglichen neuen Bundesregierung den Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro vereinbart sowie eine Lockerung der Schuldenbremse. Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten nötig sind. Im neuen Bundestag, der sich am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit. Die Sondersitzungen sind für den 13. und den 18. März geplant.

AfD-Vize und Fraktionsjustiziar Stephan Brandner sagte zu dem Vorgehen des Abgeordneten Wirth, natürlich könne jeder klagen, wie er wolle. „Der Kollege Wirth hat sofort geklagt. Wir halten das aber für den nicht so sicheren Weg“, sagte Brandner. „Wenn man gleich zum Bundesverfassungsgericht geht, besteht die Gefahr, dass das Gericht sagt: Wir beschäftigen uns damit nicht – ihr hättet ja erst einmal selber eine Einigung versuchen können.“ Mit dem Schreiben an Bas wolle die Fraktion dem Gericht zeigen, dass man versucht habe, das Thema gütlich zu klären.

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