Weil er mehrfach auf einen ihm bekannten Jugendlichen eingestochen haben soll, drohen einem 20-jährigen Schweriner mehrere Jahre Haft.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft am Freitag vor dem Landgericht in Schwerin eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Zudem legte sie dem Angeklagten Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last. Der Verteidiger räumte die Tatvorwürfe ein, plädierte jedoch auf eine Jugendstrafe von bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Urteil soll laut Gerichtssprecher noch am heutigen Freitag verkündet werden.
Der Anklage zufolge soll der 20-Jährige im Dezember vergangenen Jahres in der Schweriner Innenstadt mehrfach mit einem langen Messer auf das damals 16 Jahre alte Opfer eingestochen haben. Der Angriff erfolgte, als der Jugendliche aus der Straßenbahn ausstieg. Er wurde durch die Messerstiche lebensbedrohlich verletzt und konnte den Angaben zufolge nur durch eine Notoperation gerettet werden.