Montag, 25.November 2024 | 13:55

Angelverbot für Aal tritt wieder in Kraft

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Im Zeitraum vom 1. November bis 31. Januar gilt in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns wieder das Angelverbot für den Aal.

Der Speisefisch dürfe weder gefangen, noch an Bord behalten oder angelandet werden, teilte das für Fischerei zuständige Landesamt am Donnerstag in Rostock mit. Zufällig gefangene Aale seien mit der gebotenen Sorgfalt in das Fanggewässer zurückzusetzen. Das Verbot gelte für Freizeitangler und Berufsfischer. Für Verstöße gegen das Angelverbot werden Bußgelder ab 100 Euro pro Kilo Aal fällig.

Der Aal wechselt zwischen den Lebensräumen Süß- und Salzwasser. Das Aalfangverbot diene dem Schutz im marinen Teil in ihrem Lebenszyklus. Der Bestand des Europäischen Aals gilt als stark gefährdet.

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