Das Justizministerium will das Wintersemester 2021/2022 weiterhin nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Jura-Studium anrechnen.
Die Sonderregeln gelten seit dem Sommersemester 2020. „Was wir uns alle vor zwei Jahren nicht vorstellen konnten ist, dass uns die Corona-Pandemie so lange mit ihren notwendigen Einschränkungen beschäftigen wird“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Donnerstag in Schwerin.
Fallen Studierende im laufenden Semester in einer Pflichtfachprüfung durch, so gilt der Versuch als nicht unternommen. „Selbstverständlich bleiben erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen anerkannt“, so Bernhardt. Sie hofft, dass dies das letzte Semester sein wird, in dem die Sonderregelung wegen der Belastungen getroffen werden muss.