Mittwoch, 27.November 2024 | 07:49

AfD will JA-Landeschef Tschich nicht abziehen

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Die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag hält am Landesvorsitzenden der als rechtsextremistisch eingestuften „Jungen Alternative“, Alexander Tschich, als ihrem nichtparlamentarischen Vertreter in der Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ fest. Sie werde der Aufforderung der anderen Fraktionen, einen Ersatz zu benennen, nicht nachkommen, teilte die AfD nach der Kommissionssitzung am Mittwoch auf Anfrage mit.

Per Beschluss hatten FDP, CDU, SPD, Linke und die Grünen die AfD aufgefordert, den 29 Jahre alten Forstingenieur Tschich aus der Kommission abzuziehen. In dem Gremium beraten Abgeordnete und von den Fraktionen benannte externe Fachleute über die Lebenssituation junger Menschen im Land und über Möglichkeiten, bestehende Defizite zu beheben.

„Die nun angekündigte Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit mit den Verfassungsfeinden von der „Jungen Alternative“ ist skandalös. Damit wird einmal mehr deutlich, dass die bürgerliche Fassade der AfD nur vorgetäuscht ist“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Hannes Damm.

Wenn der Verfassungsschutz die „Junge Alternative“ so einstufe, sei sie auch „gesichert rechtsextremistisch“ und als solche vom demokratischen Grundkonsens auszuschließen, betonte David Wulff von der FDP, die den Beschluss initiiert hatte. „Verfassungsfeindliche Bewegungen oder diejenigen Mitglieder einer als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Organisation haben im hohen Haus des Schweriner Landtages nichts verloren“, sagte Wulff.

„Die politisch motivierte Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz beruht auf einer völlig abwegigen Argumentation, gegen die auch Rechtsmittel eingelegt wurden. Eine Abberufung wäre zudem eine Pauschalverurteilung ohne Ansehen des Einzelnen“, begründete der AfD-Obmann in der Enquete-Kommission, Thomas de Jesus Fernandes, die Haltung seiner Fraktion.

In einer Pressemitteilung hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, kürzlich erklärt: „Die Positionen des „Institut für Staatspolitik“, „Ein Prozent e.V.“ und der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.“

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