Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern müssen laut einer Untersuchung der Krankenkasse Barmer wegen Kokainmissbrauchs ärztlich behandelt werden. Gab es 2019 landesweit noch 670 Patienten, lag die Zahl vier Jahre später (2023) bei 960, wie die Kasse mitteilte. Das entspricht einem Anstieg um rund ein Drittel. Für ihre Untersuchung hat die Barmer eigene Versichertendaten ausgewertet und auf die Gesamtbevölkerung in MV hochgerechnet, wie sie erklärte.
Bundesweit wurden demnach 2023 rund 65.000 Patienten wegen Kokainmissbrauchs behandelt. Die meisten Betroffenen – 15.280 – habe es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegeben, gefolgt von Niedersachsen mit 7.760. Die wenigsten Patienten gab es den Angaben zufolge im Saarland mit 490 und in Thüringen mit 810.
Nur Bruchteil der Abhängigen in Behandlung
Der Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern, Hennig Kutzbach, nannte den Anstieg im Nordosten besorgniserregend. „Das wahre Ausmaß wird noch viel größer sein, da wir nur den Bruchteil der Betroffenen in ärztlicher Behandlung sehen“, erklärte er.
Von Kokainmissbrauch sind den Angaben zufolge deutlich mehr Männer als Frauen betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden demnach im vergangenen Jahr 710 Männer und 250 Frauen wegen einer Kokainsucht medizinisch versorgt. Allein 440 Patienten waren junge Männer zwischen 20 und 39 Jahren.
Mehr Männer als Frauen betroffen
„Kokain hat einen stimulierenden und aufputschenden Effekt“, so Kutzbach. Deshalb werde es häufig als Leistungsdroge bezeichnet. „Der vergleichsweise starke Kokainkonsum bei jungen Männern könnte auf einen massiven Leistungsdruck hindeuten, dem sie sich offenbar ausgesetzt sehen, sei es im Beruf oder im Privatleben.“
Kutzbach empfahl, Betroffene auf ihre Sucht anzusprechen. Der oder die Abhängige bemerke selbst oft nicht, dass der Drogenkonsum bereits den Alltag eingeschränkt und das Verhalten verändert habe. „Angehörige sollten ihre Beobachtungen teilen und offen über ihre Sorgen sprechen.“ Um eine Therapie zu beginnen und erfolgreich abzuschließen, müsse der Betroffene allerdings auch selbst erkennen, dass er ein Problem habe.