Das neue Infektionsschutzgesetz stößt weiter auf massive Kritik. Der Deutsche Städtetag erwartet eine rasche Korrektur der gerade beschlossenen Neuregelung: Das Gesetz „beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Kommunen, um auf die Corona-Lage rasch zu reagieren“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe.
Es sei „ziemlich wahrscheinlich, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss“. Zwar sei es richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache. „Aber die nächste Virusvariante Deltakron ist bereits in Deutschland und wir wissen nicht, ob sie gefährlicher ist“, warnte der Oberbürgermeister von Münster.
Lewe legte den Ländern nahe, rechtzeitig vor Ende der Übergangsfrist am 2. April zu entscheiden, ob sie weiter Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel oder 3G/2G in manchen Lebensbereichen erlauben wollten. Solche Maßnahmen seien nach dem neuen Gesetz nur noch in Hotspots möglich, „von denen bisher niemand weiß, wo sie sind“. Das Infektionsschutzgesetz sei „kompliziert und ungenau“. Deshalb müssten die Länder sehr rasch konkret bestimmen, was wann gelte.
Rufe nach einer flächendeckenden Maskenpflicht gibt es besonders für Geschäfte. Möglich ist dies künftig aber nur noch, wenn Länder es regional für Hotspot-Gebiete festlegen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte der „Passauer Neuen Presse“ auf die Frage, ob die Branche mit einer Fortführung der Pflicht zur Maske leben könnte: „Wer sie aufsetzt, schützt sich selbst und andere.“ Viele hätten sich an sie gewöhnt, auch beim Einkaufen. „Eine Maskenpflicht kann es allerdings nicht ewig geben“, fügte er hinzu. Auch fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn werden keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter.
Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, das die meisten der bisherigen Corona-Maßnahmen nur noch übergangsweise bis Anfang April erlaubt. Ohne das neue Gesetz wären alle bisherigen Beschränkungen an diesem Samstag ausgelaufen. An ihre Stelle tritt nun ein sogenannter Basisschutz, der im Kern lediglich eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für sogenannte Hotspots anordnen. Übergangsweise wollen alle Länder aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen.
FDP-Chef Christian Lindner verteidigte das neue Gesetz. Deutschland gehe damit „jetzt einen Schritt Richtung Normalität“. Das Gesetz finde „die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz“, betonte Lindner in der „Augsburger Allgemeinen“. „Notwendige Schutzvorschriften bleiben, zudem sind die Länder mit der Hotspot-Regelung handlungsfähig“, fügte der Bundesfinanzminister hinzu. „In dieser Phase der Pandemie stärken wir wieder die Eigenverantwortung der Menschen.“
Dagegen bekräftigte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Kritik an dem Gesetz. Die neue Hotspot-Regelung sei kein Ersatz für notwendige Corona-Maßnahmen, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Es sei nicht klar, wie das Gesetz angewendet werden könne und welche Maßstäbe und Parameter für Hotspots gelten. „Wir halten diese Regelung für nicht praktikabel“, betonte der CSU-Politiker. Bayern plane deshalb vorerst nicht, davon Gebrauch zu machen. Es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen, sagte Holetschek.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, nannte die Neuregelung „grottenschlecht“. Damit sei „nicht einmal mehr ein ordentlicher Basisschutz möglich, und die Hotspot-Regelung bringt die Länder in eine rechtlich sehr unsichere Situation“, sagte Frei der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Wir wollen mit diesem Gesetz nichts zu tun haben“, sagte der CDU-Politiker. „Was die Ampel hier vorlegt, halten wir für völlig verantwortungslos“, fügte er hinzu.