Die telefonische Krankschreibung ist angesichts steigender Corona-Infektionszahlen ab sofort wieder erlaubt.
Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) in Berlin mitteilte. Damit müssen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können das Telefon nutzen. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden. Die Corona-Infektionszahlen seien wieder angestiegen, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. „Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor.“
Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folge der G-BA dem Leitsatz „Vorsicht statt unnötiger Risiken“, hieß es. So sollten volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. Die Regel sei nötig, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden. Die telefonische Krankschreibung war wegen sinkender Infektionszahlen nach zwei Jahren zum 1. Juni ausgelaufen. Eine Wiederaufnahme behielt sich der G-BA schon damals jedoch vor. das Instrument war erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und mehrfach verlängert worden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Morgen mit 451,3 angegeben. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 477,9 gelegen (Vorwoche: 630,4; Vormonat: 650,7). Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierte einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.