Montag, 16.September 2024 | 21:53

Abo-Preise verdoppeln sich: Das können DAZN-Kunden nach Preiserhöhung tun

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Beim Sport-Streamingdienst DAZN rollt nicht nur der Ball, sondern auch der Rubel.

Der Anbieter hat zuletzt die Preise für Bestandskunden deutlich erhöht. Pro Jahr summieren sich die Mehrkosten für das Abo auf bis zu 180 Euro. So reagieren Kunden richtig.

Der Streaminganbieter DAZN hat die Abo-Preise im August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat erhöht. Bei Einmalzahlung stiegen die Kosten von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr, womit sich die jährlichen Mehrkosten für das Abo auf bis zu 180 Euro erhöhen. Das Unternehmen verschickte entsprechende Nach­richten an seine Abonnenten, wonach die neuen Preise schon seit 1. August 2022 zu zahlen sein sollten. Bei Kunden mit vorausbezahltem Jahres­abo sollte die Gebühren­erhöhung nach Ablauf des Jahres in Kraft treten, wie die Stiftung Warentest berichtet.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist die saftige Preiserhöhung bei Bestandskunden nicht nur ärgerlich und teuer, sondern auch rechtswidrig und ohne Zustimmung der Kunden auch unzulässig.

Ob DAZN von seinen Kunden eine Zustimmung für die Preis­erhöhung einholte oder sich vorbehielt, die Preise mit Blick auf eine Vertrags­klausel einseitig zu erhöhen, steht bisher kurioserweise noch immer nicht fest. Auch deshalb fordert der VZBV betroffene Kunden dazu auf, ihren Fall den Verbraucherschützern zu schildern.

Das Schreiben zur Preiserhöhung klang laut Warentest aber nicht so, als wollte das Unternehmen eine Zustimmung einholen. Da hieß es: “Um dir weiterhin den besten Sport anbieten zu können, passen wir den Preis deiner Jahres­mitgliedschaft an”, möglicherweise holt und holte DAZN trotzdem eine ausdrück­liche Zustimmung ein. Das Unternehmen könnte vor Anzeige von Streams aber eine entsprechende Aufforderung anzeigen beziehungsweise angezeigt haben. Wer hier auf Zustimmung klickt oder klickte, muss auch zahlen.

Stimmen Kunden der Preis­erhöhung nicht zu, dürfte diese laut der Tester aber unwirk­sam sein. Und solange Kunden nicht zustimmen, müssen sie den neuen Preis nicht bezahlen. Allerdings laufen sie dann Gefahr, dass der Anbieter ihnen daraufhin kündigt. Bis dahin darf der Dienst aber weiter zum alten Preis genutzt werden. Sollte DAZN die Nutzung von der Zustimmung zum neuen Preis abhängig machen, wäre das rechts­widrig.

Zwar behält sich der Streamingdienst in seinen Nutzungs­bedingungen einseitige Preis­erhöhungen vor, wenn sich die Kosten zum Beispiel für den Erwerb von Sendelizenzen verändern. Der VZBV hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig. Auch der Streaminganbieter Netflix musste per Gerichtsurteil lernen, dass einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt sind, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen.

Mit einer Sammelklage will der VZBV die zu viel gezahlten Gebühren vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Dafür sucht er Kunden von DAZN, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrags betroffen sind.

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