Donnerstag, 14.November 2024 | 08:15

Abgeordneten-Diäten: Strafgeld für unentschuldigtes Fehlen

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Die Diäten der Abgeordneten im Schweriner Landtag sollen mit Beginn der neuen Legislaturperiode leicht auf 6466 Euro im Monat steigen.

Das sieht das neue Abgeordnetengesetz vor, das zur konstituierenden Sitzung des Parlaments am Dienstag eingebracht werden soll. Die Höhe der sogenannten Entschädigung orientiert sich an den Bezügen eines Vorsitzenden Richters an einem Landgericht Mecklenburg-Vorpommerns.

Damit machen Abgeordnete auch die jeweiligen Steigerungen der Richterbesoldung mit. Allerdings muss diese Regelung zu Beginn einer Wahlperiode jeweils neu beschlossen werden. Am Anfang der Wahlperiode 2016-2021 lagen die zu versteuernden Diäten bei 5749 Euro, am Ende bei 6449 Euro. Der vorliegende Gesetzentwurf wird von SPD, CDU, Linker und FDP getragen. Das teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer dieser Fraktionen am Montag in Schwerin mit.

Der Entwurf beinhaltet weitere Änderungen. So sollen Abgeordnete, die unentschuldigt fehlen, mit einem Strafgeld belegt werden. So wird die den Abgeordneten gewährte Kostenpauschale um 75 Euro gekürzt, wenn Landtagssitzungen ohne Angaben von Gründen nicht besucht werden. 50 Euro weniger gibt es, wenn jemand namentlichen Abstimmungen fernbleibt.

Außerdem müssen Abgeordnete detaillierter über Einkünfte aus nichtselbständiger und selbstständiger Tätigkeit berichten. Es wird künftig, beginnend bei 1000 Euro pro Jahr, nach neun Einkommensgruppen unterschieden. Die Angaben sollen jeweils Ende April für das Vorjahr der Landtagspräsidentin vorgelegt werden.

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