Ab dem 1. November haben nicht vollständig Geimpfte im Quarantänefall keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen.
Die Landesregierung habe sich auf die diesbezügliche Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz von Ende September heute abschließend verständigt, teilte Nikolaus Voss, Staatssekretär im Sozialministerium, am Dienstag mit. Er verwies hierbei auf das Impfangebot für Erwachsene.
In Mecklenburg-Vorpommern könne allen erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern seit vielen Wochen eine Impfung gegen Covid-19 angeboten werden, da ausreichende Mengen Impfstoff zur Verfügung stünden. Trotz dieses Angebots hatte die Zahl der täglichen Impfungen zuletzt nachgelassen. Voss machte jedoch deutlich, dass, wer sich aus persönlichen Gründen gegen eine Impfung entscheide, keinen Anspruch auf Zahlungen habe, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden.
Für Menschen, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Impfempfehlung vorliege, werde jedoch weiterhin eine Entschädigung gezahlt. Dies gelte bis Jahresende ebenfalls für Schwangere und Stillende. Auch „wenn die Quarantäne im Einzelfall trotz eines gültigen Status als immunisierte Person erfolgt“ bestünde weiter ein Anspruch auf eine Entschädigung, so Voss.
Die Linksfraktion äußerte in einer ersten Reaktion Kritik an der Entscheidung des Kabinetts: „Es ist enttäuschend, wie wenig konstruktiv die Landesregierung bei der weiteren Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie handelt“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin. Die Linksfraktion spreche sich weiterhin gegen die Streichung der Lohnfortzahlungen aus.