Die Testpflicht für Touristen nach der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern ist seit Donnerstag nicht mehr notwendig.
Zuvor mussten sich Touristen jeden dritten Tag im Nordosten testen lassen, sofern sie nicht zweimal geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren. Die Testpflicht bei der Einreise bleibt hingegen zunächst bestehen. Wer zum Urlaub machen in den Nordosten kommt, muss weiterhin einen maximal 24 Stunden alten Test vorweisen, sofern er nicht zweimal geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist.
Für manche Dienstleistungen wie die Gastronomie im Innenbereich soll die Testpflicht ebenfalls zunächst bestehen bleiben. Wer in einem Hotel übernachtet, soll dort jedoch seit Donnerstag Gastronomieangebote auch ohne Test in Anspruch nehmen können. Auf diesen Lockerungsschritt hatte sich die Landesregierung am Dienstag verständigt.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in MV hatte diesen Schritt begrüßt. „Nun muss nächste Woche auch die generelle Testpflicht in der Innengastronomie fallen. Bei einer Erstimpfquote in MV von über 50 Prozent und unseren bewährten Hygienekonzepten ist dieser Schritt überfällig. Mit dem Wegfall der Testpflicht werden unnötige Hemmnisse für unsere Gäste abgebaut“, forderte Präsident Lars Schwarz.