Von heute an sind der Friseurbesuch sowie weitere körpernahe Dienstleistungen in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich. Eine Ausnahme bildet die Hansestadt Rostock: Laut Gesundheitsministerium gilt die Regel dort erst vom 10. April an. Dort sind die Corona-Infektionszahlen im landesweiten Vergleich niedriger.
Kunden müssen laut Ministerium maximal 24 Stunden vor dem Termin einen solchen Test gemacht haben; entweder in der Apotheke oder in einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU).