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Antrag auf Neuauszählung: BSW geht mit Wahleinspruch in die vorletzte Instanz

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags einreichen. Geplant ist, dass Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali am Mittwoch um 11 Uhr die entsprechenden Unterlagen abgibt. Das ist der letzte Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen.

Das BSW verpasste den Wiedereinzug ins Parlament ganz knapp: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen – rund 9500 zu wenig für das Überschreiten der Fünfprozenthürde. Die Partei fordert deshalb eine Neuauszählung. Entsprechende Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen hatten jedoch keinen Erfolg. Das BSW reicht deshalb nun seinen Wahleinspruch beim Bundestag ein.

Laut Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach einer bundesweiten Wahl schriftlich Einspruch einlegen. Seit dem 23. Februar sind bereits mehr als 800 solcher Eingaben eingegangen. Darüber berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Die Entscheidung trifft das Parlament. Erst wenn dieser abgelehnt wird, ist eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.

Union und SPD erreichten bei der Bundestagswahl eine Mehrheit und stellten kürzlich ihren Koalitionsvertrag vor. Am 6. Mai ist die Wahl von CDU-Chef Merz zum Kanzler geplant. Hätte es das BSW allerdings in den Bundestag geschafft, wären CDU/CSU und SPD womöglich nicht alleine auf einer Mehrheit gekommen, sondern hätten noch einen weiteren Koalitionspartner benötigt.

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