Nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragem Sebastian Schmidt haben es Union und SPD versäumt, in ihrem Koalitionsvertrag wichtige Weichen für einen wirksameren Schutz vor Datenmissbrauch zu stellen. „Enttäuschend ist, dass in Zeiten, in denen personenbezogenen Daten immer wertvoller werden und als Rohstoff der Zukunft gelten, Datenschutz nicht als Grundrechtsschutz, sondern vor allem als Problem begriffen wird“, beklagte Schmidt.
Datenschutz werde von den Koalitionären offenbar als Bürokratiemonster und Digitalisierungshemmnis angesehen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung drohe ins Hintertreffen zu geraten.
Schmidt sieht Verlagerung der Aufsicht kritisch
„Natürlich sollten unnötige Bürokratie abgebaut und Datenschutz – wo es geht – vereinheitlicht und einfacher werden“, betonte Schmidt und begrüßte die Ankündigung, dafür auch die Datenschutzkonferenz zu institutionalisieren.
Kritisch äußerte er sich zu Plänen, den Datenschutz im wirtschaftlichen Bereich bei der Bundesbeauftragten zu bündeln. Eine Verlagerung der Aufsicht nach Bonn oder Berlin hebele vor allem den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger aus, sich gegen eine Datenverarbeitung zur Wehr zu setzen.
Schmidt befürchtet Aushöhlung des Beschwerderechts
So sei zu befürchten, dass sich etwa Mieter aus Pasewalk, die sich wegen der Nutzung ihrer Daten durch den Vermieter beschweren wollten, künftig nach Bonn wenden müssten. Das schrecke ab und höhle das Beschwerderecht aus. Andererseits seien auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen. Insbesondere die Beratung und Unterstützung der Firmen vor Ort könne vom Bund aus in absehbarer Zeit nicht adäquat realisiert werden, sagte Schmidt.
Auch Bußgeldverfahren im Datenschutz, „die in Zukunft wohl nur noch nach Papierlage entschieden würden“, seien ein Problem. „Es hat sich gezeigt, dass im persönlichen Kontakt mit den Unternehmen häufig Umstände zutage treten, die auch zu geänderten Einschätzungen im Bußgeldverfahren führen“, berichtete Schmidt aus der Praxis. Eine föderale Struktur ermögliche Datenschutzaufsicht mit Augenmaß und auf Augenhöhe. Davon profitierten auch Vereine.
„Bürokratieabbau sieht anders aus“
Unklar bleibe bislang auch, wie sich die geplante Zentralisierung auf die landesweite Gesundheitsforschung auswirke. Aktuell fielen sowohl die Universitätskliniken in Rostock und Greifswald als auch die meisten anderen Krankenhäuser im Land in die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten.
Doch könnten letztere als Wettbewerbsunternehmen in die Zuständigkeit der Bundesbeauftragten fallen, was unterschiedliche Zuständigkeiten zur Folge habe. „Bürokratieabbau sieht anders aus“, monierte Schmidt. Statt Zuständigkeiten zu verlagern, sei Deregulierung das Gebot der Stunde.