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Nach Kopf-ab-Geste: UEFA ermittelt gegen Rüdiger und Real-Stars

Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger und seinen prominenten Teamkollegen Kylian Mbappé, Vinícius Júnior und Dani Ceballos von Real Madrid drohen nach dem Weiterkommen in der Champions League Konsequenzen durch die UEFA. Der europäische Fußballverband ernannte nach eigener Aussage einen Ethik- und Disziplinar-Inspektor, um das Verhalten der vier Real-Stars nach dem emotionalen Achtelfinalsieg beim Stadtrivalen Atlético vor gut zwei Wochen zu untersuchen.

Real hatte sich im Rückspiel erst im Elfmeterschießen durchgesetzt und anschließend ausgelassen gefeiert. Atlético und die Fans des gastgebenden Klubs fühlten sich davon provoziert und beleidigt. Laut Medienangaben hatte Reals Stadtrivale der UEFA Videoclips mit den Gesten der Real-Stars übermittelt.

UEFA musste schon Elfer-Vorfall klarstellen

Demnach könnte es besonders für Rüdiger ungemütlich werden. Der deutsche Abwehrspieler hatte im Eifer des Gefechts mit seinem rechten Daumen die bekannte Kopf-ab-Geste gemacht. Nächster Gegner für Real ist im Viertelfinal-Hinspiel am 8. April auswärts der FC Arsenal. Ob Sperren nach dem Vorfall drohen, ist noch unklar.

Schon der Achtelfinalsieg selbst erforderte das Eingreifen der UEFA, der Verband erklärte im Nachgang eine umstrittene Entscheidung nach einem Elfmeter-Vorfall für rechtmäßig. Demnach berührte Julián Álvarez den Ball minimal mit seinem Standbein, bevor er ihn schoss. „Nach der aktuellen Regel musste der VAR somit den Schiedsrichter darauf hinweisen, dass das Tor nicht anerkannt werden sollte“, schrieb die UEFA.

Sie gab jedoch auch bekannt, dass sie Gespräche mit der FIFA und dem IFAB (International Football Association Board) führen werde, ob die Regel in Fällen überprüft werden sollte, in denen eine Doppelberührung eindeutig unbeabsichtigt war. Im Achtelfinale gegen Real Madrid berührte Álvarez den Ball beim zweiten Elfmeter für Atlético leicht mit dem Standbein. Der Treffer wurde daraufhin als ungültig gewertet. Atlético verlor das Spiel (2:4 n.E.) anschließend.

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