Die Bewährungsstrafe gegen einen 30-jährigen Mann aus Neubrandenburg, der seinen Säugling so heftig geschüttelt hatte, dass er kurz danach im Krankenhaus starb, hat keine Rechtskraft erlangt. Die Staatsanwaltschaft habe fristgerecht Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Damit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Strafverfahren befassen und prüfen, ob bei der Urteilsfindung Rechtsfehler begangen wurden. Über den von der Anklagebehörde vorgebrachten Widerspruch hatte der „Nordkurier“ berichtet.
Das Gericht hatte den geständigen Mann Anfang März wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Säugling war Mitte Januar 2024 ins Krankenhaus eingeliefert worden. Kurz darauf war er an schweren Hirnverletzungen gestorben. Nach Angaben des Gerichts war die Ursache dafür zu heftiges Schütteln.
Mit dem Bewährungsurteil waren die Richter dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Sie hielten dem Mann zugute, überfordert gewesen zu sein und nicht mutwillig gehandelt zu haben, und stuften den Fall als minderschwer ein. Zudem würdigten sie das „von Reue getragene Geständnis“ des Mannes, dass er nicht vorbestraft war und dessen Bestreben, auch nach der Trennung von der Mutter einen engen Kontakt zu den Kindern aufrechterhalten zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten beantragt. Der Mann war unmittelbar nach dem Tod des Säuglings in Untersuchungshaft genommen worden, kurz darauf unter Auflagen aber wieder freigelassen worden.