Zum Schutz des Trinkwassers wollen Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch durch freiwillige Maßnahmen wie veränderte Bodennutzung oder gezielte Flächenentwässerung beitragen. Wie der Landesbauernverband mitteilte, wurde dazu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV abgeschlossen. Auf dieser Basis könnten Landwirte künftig mit ihren regionalen Wasserversorgern Vereinbarungen über zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen, hieß es.
Die Projekte, die sich zunächst auf rund 6.000 Hektar Ackerflächen in den Trinkwasserschutzzonen der Kategorie II beschränken, werden den Angaben zufolge vom Agrar- und Umweltministerium finanziell unterstützt. Wie hoch die Förderung der gemeinsamen Pilotprojekte von Wasserversorgern und Landwirten ist, wurde nicht mitgeteilt.
Nach den Worten von MV-Bauernpräsident Karsten Trunk setzen die Landwirte mit ihrer Bereitschaft zu freiwilligen Maßnahmen aber ein Zeichnen für den Trinkwasserschutz. Dieser sei im Land bislang ausschließlich über das Ordnungsrecht geregelt worden.
Düngeverordnung bei Bauern unbeliebt
Stringentere staatliche Vorgaben etwa durch Düngeverordnungen hatten bei den Bauern in der Vergangenheit immer wieder massive Proteste ausgelöst, da sie dadurch Ertragsminderungen befürchten. Allerdings gelten Gülle und mineralische Dünger als eine der Hauptursachen für überhöhte Nitratwerte im Grundwasser.
Die EU hatte Deutschland unter Androhung hoher Strafzahlungen mehrfach ermahnt, Schritte zu Minderung der Nitrateinträge zu unternehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit Anfang 2023 für etwa ein Drittel aller Agrarflächen Düngebeschränkungen.
Aufforstung und Umstellung auf Öko-Landbau
Nach Angaben Trunks hatten sich Vertreter des Bauernverbandes, des Agrarministeriums, der Landesforschungsanstalt und der regionalen Wasserversorger in zweijährigen Verhandlungen auf zunächst 17 Maßnahmenvorschläge verständigt. Diese würden die regional unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigen, eine Landbewirtschaftung ermöglichen und zugleich dem Trinkwasserschutz dienen.
Als Beispiele wurden die Umwandlung von Acker in Dauergrünland, die Aufforstung von Flächen, der Anbau mehrjähriger Kulturen oder die Umstellung auf Öko-Landbau genannt. Der Maßnahmenkatalog, der auch Beratungsangebote umfasst, soll schrittweise erweitert werden.