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AfD und Linke scheitern: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Einberufung des alten Bundestages zurück

Der Versuch von AfD und Linkspartei, die geplante Sondersitzung des Bundestags zum Finanzpaket von Union und SPD noch gerichtlich zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die entsprechenden Eilanträge der Fraktionen sowie weitere Anträge von Abgeordneten als unbegründet.

Zuvor hatten sich Union und SPD mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, über den am Dienstag im Bundestag abgestimmt werden soll. Geplant sind höhere Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur. Dazu sollen die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und für die Länder gelockert und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur eingerichtet werden.

Mit den Grünen wurde nun vereinbart, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ausdrücklich zusätzlich erfolgen müssten – also nicht für laufende Projekte oder Konsumausgaben verwendet werden können. Zudem sollen aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen.

Alter Bundestag noch arbeits- und beschlussfähig

Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfähig. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte nach Beratungen des Ältestenrates daher auf Verlangen von Union und SPD Sondersitzungen des alten Parlaments für den 13. und den 18. März einberufen. Nach Artikel 39 im Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte dies in seiner Entscheidung. Die Wahlperiode des alten Bundestags werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet. „Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.“

Die Linke hat das Urteil bedauert. „Wir hätten uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht“, sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek in Berlin. „Aber was rechtens ist, ist ja nicht immer richtig.“ Die Linke sei der Überzeugung, „man hätte der Demokratie und insbesondere dem Vertrauen der Menschen in diese Demokratie einen Dienst erwiesen, wenn man eine solch schwerwiegende Entscheidung mit dem neuen Parlament getroffen hätte“. Gleichwohl akzeptiere die Partei die Gerichtsentscheidung. Sie werde nun weiterhin die Prozesse kritisch begleiten.

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