Mecklenburg-Vorpommern passt seine Bäderregelung an: Wie Wirtschaftsminister Wolfgang Blank bereits beim Neujahrsempfang der Tourismuswirtschaft verkündete, tritt diese von morgen (15.03.) an mit erweiterten und flexibleren Öffnungszeitenregelungen in Kraft.
Der Saisonöffnungszeitraum für touristisch geprägte Orte endet dann wieder am 31. Oktober, dem Reformationstag. Zudem wird es zusätzliche verkaufsoffene Tage rund um die Weihnachtszeit geben. Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar dürfen Geschäfte in den 76 ausgewählten Orten und Ortsteilen an Sonntagen wie dem 4. Advent, den Sonntagen nach Weihnachten und Neujahr sowie erstmals auch am 2. Weihnachtstag und Neujahr öffnen.
Der Impuls zur Anpassung kam aus dem Wettbewerb mit Schleswig-Holstein und Polen. Dort profitierten Händler während der Feiertage von einer liberaleren Regelung, während in MV die Geschäfte an den Feiertagssonntagen geschlossen blieben. „Wir wollen den Wettbewerbsnachteil, der besonders den Tourismus betrifft, heilen. Viele Gäste möchten gerade an den Ferienwochenenden shoppen“, erklärt Blank.
Die geplanten Änderungen stoßen in der Wirtschaft auf positive Resonanz. „Es ist gut, dass Minister Blank die Regelung auf die Zielgerade bringt und wir uns endlich an Schleswig-Holstein angleichen“, sagt Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock. Besonders für Unternehmen in touristischen Hotspots sei die Ausweitung eine wirtschaftliche Erleichterung.

Für den Landkreis Nordwestmecklenburg gehen das Ostseebad Boltenhagen, die Insel Poel Klütz und Ortsteil Wohlenberg an den Start. Für die Hansestadt Wismar (historische Altstadt begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße, einschließlich Holzhafen).