Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern kommen mit der Einbürgerung von Ausländern nicht mehr hinterher. Die Bearbeitung der Anträge dauert immer länger, wie das Innenministerium einräumt. Betrug vor fünf Jahren die Bearbeitungszeit durchschnittlich zwei bis vier Monate, seien es heute zwölf bis 18 Monate, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Eva Maria Schneider-Gärtner.
Nach einem zunächst langsamen Anstieg wuchsen die Bearbeitungszeiten 2024 sprunghaft, wie es hieß. Als Grund nannte das Ministerium das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das den Erwerb des deutschen Passes schneller als zuvor ermöglichen soll.
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Dazu zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann. Das Gesetz trat Mitte 2024 in Kraft. Daraufhin stieg die Zahl der Anträge und auch die Zahl der Anfragen an die Behörden rund um das Gesetz, wie das Innenministerium berichtet.
Bis zu 20 laufende Untätigkeitsklagen
Das Innenministerium stützt sich bei seinen Angaben auf die Einschätzung der Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörden. Eine Statistik zur Dauer von Einbürgerungsverfahren gebe es nicht.
Die zuständigen Behörden sehen sich angesichts der langen Bearbeitungszeiten bereits juristischen Klagen ausgesetzt. Das Innenministerium geht von derzeit bis zu 20 laufenden Untätigkeitsklagen aus. „Es ist eine steigende Tendenz zu erkennen.“ Vor fünf Jahren habe es in der Regel keine derartigen Klagen gegen Staatsangehörigkeitsbehörden gegeben.