Mehr als 40 Prozent aller Abschiebungen ausreisepflichtiger Menschen in deren Heimatländer sind im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern gescheitert. In mehr als der Hälfte dieser Fälle geschah dies, weil der oder die Betroffene untergetaucht war oder sich renitent zeigte, also sich widersetzte. Das geht aus der Antwort des Schweriner Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Phillip Tadsen hervor.
Danach wurden im vergangenen Jahr für 567 Personen Rückführungen von Mecklenburg-Vorpommern ins Heimatland organisiert. Davon verliefen 321 erfolgreich und 246 nicht. Damit beträgt der Anteil gescheiterter Abschiebungen ins Heimatland gut 43 Prozent.
Zu den Gründen erklärte das Innenministerium, dass 106 Betroffene zum Zeitpunkt der Abschiebung untergetaucht waren und 30 wegen Renitenz nicht abgeschoben werden konnten.
Weitere 13 hatten Rechtsmittel eingelegt. In 97 Fällen lagen laut Ministerium sonstige Gründe vor, wie das Vorbringen medizinischer Gründe, Unvollständigkeit des Familienverbandes, Kapazitätsgrenzen bei Charterflügen, streikbedingte Flugausfälle oder der Vorzug einer freiwilligen Ausreise.
Bis Ende Oktober hatten nach früheren Angaben der Bundesregierung 72 Menschen das Land MV freiwillig verlassen und wurden dabei finanziell über ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes und der Länder unterstützt.
Zwei Drittel der Dublin-Überstellungen gescheitert
Außerdem sollten im vergangenen Jahr 199 Asylbewerber nach der sogenannten Dublin-Verordnung aus MV in das europäische Land gebracht werden, das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Davon gelangen laut Ministerium 69 Überstellungen. 130 scheiterten, davon 84 wegen Untertauchens oder Renitenz.
Insgesamt wuchs 2024 die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Angaben zufolge um 84 auf 3.978 am Jahresende. Davon waren 3.527 Personen im Besitz einer Duldung und 451 nicht, wie es hieß. Ein Jahr zuvor waren es 485 Personen ohne Duldung gewesen.