Nach der Verurteilung einer 17-Jährigen wegen Totschlags durch das Landgericht Stralsund hat die Verteidigerin der Jugendlichen Revision eingelegt. Damit wird die fünfjährige Jugendstrafe zunächst nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Gerichts hat die Jugendliche im vergangenen Sommer in einer Greifswalder Wohnung einen 59-Jährigen getötet, der zuvor durch ein präpariertes Getränk betäubt worden war.
Dass die Jugendliche nicht – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wegen heimtückischen Mordes verurteilt wurde, begründete der Vorsitzende Richter vergangenen Freitag während der Urteilsverkündung mit dem Asperger-Autismus-Syndrom der Jugendlichen.
Wie eine Gerichtssprecherin nun mitteilte, hat die Verteidigerin nach Übersendung der Urteilsbegründung einen Monat zur Begründung der Revision. Dann müsste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Rechtsfehler vorliegen.
Geständnis und Reue
Die Verteidigerin hatte maximal eine dreijährige und die Staatsanwaltschaft eine achtjährige Jugendstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat laut Gericht bislang keine Rechtsmittel eingelegt, die Frist läuft aber noch bis einschließlich Freitag. Sie werde erfahrungsgemäß ausgeschöpft.
Als Motiv für den Totschlag sah das Gericht, dass das spätere Opfer die Jugendliche längere Zeit mit Avancen bedrängt habe. Es habe sich ein lange angestauter Groll entladen, als die Jugendliche mit einem Frühstücksbrett auf den Hals des betäubten Opfers eingeschlagen habe. Die Jugendliche hatte demnach gestanden und Reue gezeigt. Den 50 Jahre alten Wohnungsinhaber hatte das Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.