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Wismar: Sohn Jahre nicht in Schule – Strafe für Mutter rechtskräftig

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Weil sie ihren Sohn lange nicht zur Schule geschickt hat, ist eine 42-jährige Mecklenburgerin nun rechtskräftig verurteilt. Die fünfmonatige Freiheitsstrafe, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sei, sei rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Wismar mit. Demnach wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Vor rund einer Woche hatte das Gericht die Mutter des inzwischen 13-Jährigen schuldig gesprochen. Die Richterin hatte in der Urteilsbegründung von einer hohen Tatintensität und einem erheblichen Tatzeitraum gesprochen.

Wie es mit dem Jungen konkret weitergeht, ist unterdessen unklar. Laut einer durch den Anwalt der Frau abgegeben Erklärung soll der Sohn in Zukunft online unterrichtet werden. Für entsprechende Absprachen sei bereits ein Termin mit Schul- und Jugendamt geplant. 

Ministerium: Unterricht muss in Präsenz erfolgen

Das Schweriner Bildungsministerium erteilte diesem Plan eine Absage. „Der Unterricht hat künftig in Präsenz zu erfolgen“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit. „Denn nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch das Erlangen sozialer Kompetenzen stehen im Fokus.“ Die Familie werde durch Schulamt und Jugendamt eng begleitet, damit Schulform und Klasse des Kindes umgehend ermittelt würden und der Besuch der Schule erfolgen könne. Nach früheren Angaben wäre der Junge eigentlich in der siebten Klasse einer Schule in Grevesmühlen.

Teil des Urteils war auch die Verpflichtung, die Teilnahme am Unterricht nachzuweisen. Zudem soll die Frau 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. 

Die Frau schickt ihr Kind seit Jahren nicht zur Schule. Daran änderten auch zwei Strafbefehle mit Geldstrafen nichts. Das Urteil von vergangener Woche bezieht sich auf den Zeitraum ab November 2023. Nachdem die schon anderweitig strafrechtlich in Erscheinung getretene Mutter lange nicht mit den Behörden kooperiert hatte, zeigte sie sich laut Gericht zuletzt kooperativer.

Gericht: Mutter von Verfahren beeindruckt

Zum ersten Auftakt des Prozesses im November war die Frau nicht erschienen. Eine Vorführung scheiterte. Danach hatte das Gericht einen inzwischen aufgehobenen Haftbefehl erlassen, diesen aber gegen Auflagen ausgesetzt. Diese erfüllte die Frau laut Gericht. Auch eine Kindesanhörung sei erfolgreich durchgeführt worden, hieß es unter Verweis auf das Familiengericht. Die nun Verurteilte habe sich durch das Strafverfahren beeindruckt gezeigt.

Der Fall beschäftigt die Behörden seit Jahren. Die Schweriner Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hatte von einer „ganz schrecklichen Situation für das Kind“ gesprochen. Die Mutter hatte über eine Erklärung, die von ihrem Anwalt abgegeben wurde, die ihr vorgeworfenen Verstöße gegen die Schulpflicht eingeräumt. Zur Motivation der Frau waren bei der Verhandlung keine Angaben gemacht worden.

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