Die Zahl der Sicherungsverwahrten in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren weitestgehend konstant geblieben. Aktuell sind 12 Männer in der Abteilung Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt in Bützow untergebracht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Schwerin der Deutschen Presse-Agentur.
Insgesamt gibt es in Bützow 20 Plätze für straffällige Männer, die am Ende ihrer Haftstrafe weiterhin in Sicherungsverwahrung bleiben müssen. 2019 waren durchschnittlich 9 dieser Plätze belegt, bis 2022 stieg die Anzahl kontinuierlich auf 13 Sicherungsverwahrte. Auch im vergangenen Jahr waren 12 Männer in der Abteilung Sicherungsverwahrung untergebracht.
Staatsvertrag mit Neubrandenburg regelt Unterbringung
Zusätzlich wurde bei 13 Gefangenen, die zurzeit ihre Haftstrafe in Mecklenburg-Vorpommern verbüßen, eine Sicherungsverwahrung im Gerichtsurteil angeordnet oder vorbehalten. Ob sie tatsächlich in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden, wird jedoch erst am Ende ihrer Freiheitsstrafe geprüft. „Sollte dies durch gerichtlichen Beschluss festgestellt werden, erfolgt die Unterbringung abhängig vom Delikt entweder auf dem Gelände der JVA Bützow oder in Brandenburg“, hieß es weiter.
Im Jahr 2014 haben Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg einen Staatsvertrag geschlossen, der die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung regelt. Demnach werden Sexualstraftäter in Brandenburg und Gewaltstraftäter in Mecklenburg-Vorpommern untergebracht.
Bisher keine Straftäterinnen in Sicherungsverwahrung in Mecklenburg-Vorpommern
Frauen wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht in der Sicherungsverwahrung untergebracht, weil es keine entsprechenden Gerichtsurteile gab, teilte das Justizministerium mit. „Sollte ein Gericht eine Sicherungsverwahrung für eine Straftäterin anordnen, wird bis zum Ende ihrer Haftstrafe eine Lösung gefunden werden – gegebenenfalls in Abstimmung mit einem anderen Bundesland“, hieß es weiter aus dem zuständigen Ministerium.