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Landeswahlleiter prüfen nach Beschwerden fast alle FDP-Listen

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Die Landeswahlleiter prüfen nach der Beschwerde eines Parteimitglieds die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl in 14 der 16 Bundesländer. Wie das Portal Table.Briefings unter Berufung auf die Beschwerde berichtete, geht es dabei um den Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden. Die FDP selbst wies das deutlich zurück: Es gebe „nichts zu beanstanden“.

Dem Bericht zufolge sind nur Niedersachsen und Berlin von der Beschwerde ausgenommen. Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen in allen anderen Landesverbänden handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen.

„Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, zitierte Table.Briefings aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter. Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass bereits die Wahlhandlung nicht geheim sei.

Der Beschwerdeführer verweist demnach auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen. Darin heißt es: „Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann.“ Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Portal den Eingang des Schreibens.

FDP-Generalsekretär Marco Buschmann sprach von „Falschbehauptungen“: „Unser Justitiar hat sie geprüft und sagt, dass es nichts zu beanstanden gibt“, schrieb er auf X. „Dieser Wahlkampf ist schmutzig. Täuschung und Lüge sind überall.“ Ein Sprecher der Partei ergänzte, die betreffenden Landesverbände beantragten, „die Beschwerde zurückzuweisen“.

FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärte, die Landeslisten erfüllten „alle rechtlichen Anforderungen“. Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten seien ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Parteisatzungen erfolgt. „Deswegen sehen wir der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen entgegen.“

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