Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Vorbereitungen hierfür sind bereits in vollem Gange. Bis zum 2. Februar 2025 sollen die Wahlbenachrichtigungskarten an die wahlberechtigten Bürger in der Hansestadt Wismar zugestellt werden.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, möge sich bitte mit der Gemeindewahlbehörde in Verbindung setzen: Telefon 03841 251-3225, per E-Mail an wahlen@wismar.de. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen. Eine Auflistung der aktuellen Wahllokale gibt es auf der Webseite der Hansestadt Wismar.
Wer am Wahltag nicht vor Ort wählen kann oder möchte, hat bereits ab sofort die Möglichkeit, einen Wahlschein inklusive Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde zu beantragen. Hierzu ist einfach eine E-Mail an wahlen@wismar.de beziehungsweise ein formloser schriftlicher Antrag per Post unter Angabe folgender Daten zu senden: Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Anschrift (an die die Unterlagen versandt werden sollen).
Ein Antragsformular steht ebenfalls auf der Homepage der Hansestadt Wismar zur Verfügung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Versendung der beantragten Briefwahlunterlagen ist jedoch frühestens ab dem 7. Februar 2025 möglich.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte versehenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins angefordert werden. Sofern Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, denken sie bitte daran, ihren Antrag an den entsprechenden Stellen auszufüllen und zu unterschreiben.
Ab dem 3. Februar 2025 können Interessierte ebenfalls gerne die Möglichkeit des Online-Wahlverfahrens (OLIWA) nutzen und ihre Unterlagen so ganz einfach über die Homepage der Hansestadt Wismar beantragen.
Ein wichtiger Hinweis: Auf Grund der verkürzten Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen wird gebeten, vorrangig die Möglichkeit der Wahl direkt im Briefwahlbüro in der Scheuerstraße 2, 23966 Wismar, zu nutzen. Ebenfalls ist eine Abholung von beantragten Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro möglich. Hierzu ist der Wunsch der persönlichen Abholung im Antrag zu vermerken. Sofern die Abholung durch eine dritte Person erfolgen soll, muss dieser eine entsprechende Vollmacht mitgegeben werden.