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BGH hebt Rostocker Urteil wegen Mordes gegen Mutter auf

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Fast genau ein Jahr nach der Verurteilung einer jungen Mutter zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichtes Rostock aufgehoben. Dem Revisionsantrag der zum Zeitpunkt des Urteils 24-jährigen Angeklagten wurde stattgegeben. Die zugehörigen Feststellungen bleiben aber laut BGH aufrechterhalten. Bei einer Revision werden ausschließlich mögliche Rechtsfehler geprüft. 

Aus Sicht des BGH fehlte es beim Urteil vom 19. Dezember 2023 unter anderem an der erforderlichen umfassenden Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Umstände. Die Sache bedürfe einer neuen Verhandlung und Entscheidung. Der 6. Strafsenat des BGH verwies den Fall deshalb an eine andere zuständige Strafkammer des Rostocker Landgerichtes zurück. 

Zu den nicht beanstandeten Feststellungen gehört indes, dass die Frau aus Güstrow ihren an Durchfall schwer erkrankten einjährigen Sohn am 20. September 2021 in einem Autositz angeschnallt, schlafend und unversorgt in seinem Kinderzimmer zurückließ, um den Abend und die Nacht bei einem Bekannten zu verbringen. „Die hiermit verbundene Lebensgefahr für ihren Sohn erkannte sie und nahm seinen möglichen Tod billigend in Kauf“, führte der BGH in seiner Mitteilung auf.

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