Fußball-Bundesligist VfL Bochum geht von einem erfolgreichen Einspruch gegen die Wertung des Spiels bei Union Berlin am Samstag (1:1) aus. „Wir sind der Meinung, dass das Spiel nach Regelwerk hätte abgebrochen werden müssen“, sagte Geschäftsführer Ilja Kaenzig. „Wenn man das Regelwerk auslegt“, sei von einer Umwertung in einen VfL-Sieg auszugehen.
Zur Begründung sagte Kaenzig: „Das kann ja nicht der Maßstab sein, ob jemand verletzt, schwer verletzt, ohnmächtig oder sonst was ist. Das Regelwerk ist ganz klar. Wir hatten unser Wechselkontingent ausgeschöpft, der sportliche Nachteil war schon gegeben.“
Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Nachspielzeit bei der Ausführung eines Abstoßes von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden. Er war benommen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Werfer des Feuerzeugs wurde unterdessen im Union-Block ausfindig gemacht. „Der Täter wurde ermittelt und der Polizei übergeben. Anzeige ist bereits erstattet“, sagte Pressesprecher Christian Arbeit.
Schiedsrichter Martin Petersen schickte beide Mannschaften in die Kabine. Das Spiel wurde nach mehr als 25 Minuten Unterbrechung zwar fortgesetzt, allerdings ohne Drewes, der von Betreuern gestützt den Platz verlassen hatte. Da die Bochumer Wechselmöglichkeiten ausgeschöpft waren, stellte sich Stürmer Philipp Hofmann ins Tor. Die Mannschaften verständigten sich allerdings auf Ballgeschiebe bis zum Abpfiff. „So eine Aktion geht nicht“, sagte Kurzzeit-Torhüter Hofmann: „Es geht um die Sache, nicht, wie hart er getroffen wurde. Wir wollten das Spiel zu Ende bringen. Dass wir was machen werden im Nachhinein, ist auch klar.“
„Der einzige, der das Spiel abbrechen kann, ist der Schiedsrichter“, betonte Kaenzig. „Das hat er nicht getan. Deshalb war es zwingend, dass beide Mannschaften wieder rauskommen. Der Trainer hat dem Schiedsrichter gesagt, dass wir das nur unter Protest machen. Am Montag werden wir Einspruch einlegen.“
Die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes sieht vor, dass ein Einspruch gegen die Wertung von Bundesligaspielen innerhalb von zwei Tagen nach dem betroffenen Spieltag schriftlich begründet eingereicht werden muss.
Ein möglicher Grund für einen Einspruch, der in der Ordnung aufgeführt ist, ist die „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand“. Dieser müsse unabwendbar gewesen sein und dürfe nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang stehen.
Laut Ordnung muss innerhalb der Einspruchsfrist eine Gebühr von 500 Euro an den DFB eingezahlt werden. Andernfalls sei der Einspruch unwirksam. In erster Instanz entscheidet laut Ordnung das Sportgericht. Wird auf Spielwiederholung erkannt, ist das Spiel demnach grundsätzlich am gleichen Ort neu auszutragen.