Samstag, 23.November 2024 | 07:54

Zahl notorischer Schulschwänzer in MV zuletzt gestiegen

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Die Zahl notorischer Schulschwänzer ist in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt gestiegen. Für das zurückliegende Schuljahr 2023/2024 verzeichnet das Schweriner Bildungsministerium 372 Fälle, in denen die Staatlichen Schulämter ein Verfahren wegen sogenannten Schulabsentismus geführt haben. Im Schuljahr davor waren es laut Ministerium 306. Von Schulabsentismus werde bei mehr als elf unentschuldigten Fehltagen gesprochen.

Eine Schulpflichtverletzung liegt hingegen schon mit der ersten unentschuldigten Fehlstunde vor. Ab dem sechsten unentschuldigten Fehltag richtet die Schule den Angaben zufolge eine sogenannte Helferkonferenz mit allen Beteiligten ein. Das können neben der zuständigen Schulbehörde auch die Schulsozialarbeit, der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie des Bildungsministeriums, das Jugendamt oder der Ausbildungsbetrieb sein. Ziel sei die Begleitung bis zu einem möglichst positiven Ausgang.

Davon weit entfernt war zumindest bis zuletzt der Fall eines Jungen, der seit Jahren in Grevesmühlen der Schule ferngeblieben ist und damit bereits für Schlagzeilen gesorgt hat. Mittlerweile würde er eigentlich in die siebte Klasse gehen. 

Die Mutter muss sich laut Amtsgericht Wismar im November wegen einer Anklage der Staatsanwaltschaft vor Gericht verantworten. Zudem liegen den Angaben zufolge aus der Vergangenheit bereits zwei Strafbefehle gegen sie vor.

Der Vorgang füllt im Jugendamt des Landkreises Nordwestmecklenburg mehrere Akten. Laut Landkreis haben auch schon Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung betreten durften. Die Mutter soll laut „Ostsee-Zeitung“ Kontakt in die Reichsbürger-Szene haben. Das könne laut Landkreis zumindest nicht ausgeschlossen werden.

Vom Schweriner Bildungsministerium heißt es, „die Mittel, die dem Staatlichen Schulamt zur Verfügung stehen, wurden und werden vollumfänglich genutzt“. Ministerin Simone Oldenburg (Linke) sprach von einer „ganz schreckliche Situation für das Kind“. Die Mutter habe wiederholt nicht auf Kontakt seitens der Schule reagiert. Das Staatliche Schulamt Schwerin habe mehrfach Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung gestellt.

Erst bei schweren Verstößen gegen die Schulpflicht drohen laut Ministerium Bußgelder von bis zu 2.500 Euro und der Einsatz der Polizei, um Schulschwänzer zur Schule zu bringen. Auf Antrag der zuständigen Schulbehörde könne ein Strafverfahren gegen die Eltern eingeleitet werden, wenn diese das Kind der Schulpflicht entziehen.

Dieses Jahr hat das Ministerium den Handlungsleitfaden Schulabsentismus nach eigenen Angaben neu aufgestellt. Er sehe weiterhin die genaue Erfassung der Fehlzeiten, die regelmäßige Weiterleitung an die Schulleitung, sowie eine frühe Ansprache der Schülerinnen und Schüler vor.

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